Heute konnten wir z.B. im General-Anzeiger lesen (Artikel https://ga.de/bonn/stadt-bonn/maskenpflicht-in-nrw-schulen-in-bonn-halten-an-maskenpflicht-fest_aid-53078381 ), dass “viele Schulen an der Maskenpflicht festhalten”. Und ich möchte gar nicht inhaltlich zu der Frage Stellung nehmen – da wird man eh keinen Konsens finden. Ich möchte eine andere Frage stellen: “Wie wirkt es auf Kinder, wenn Schulen sich offensichtlich von unserem RECHTSSYSTEM abwenden und letztlich ‘tun, was sie wollen’? Sie handeln so oder so “vorbildlich”…
Nehmen wir einmal an, dass es sich hier nicht nur um “sprachliche Ungenauigkeiten” handelt – die Rückmeldungen, ja FORDERUNGEN von Eltern deuten darauf hin, dass es genau so ist, wie beschrieben – dann habe ICH ein Problem.
Das Ministerium sagt – völlig korrekt! – dass Schulen NICHT wählen können, ob sie die MaskenPFLICHT weiterführen! Schülerinnen und Schüler können (dürfen!) NICHT gedrängt oder bestraft werden, wenn sie keine Maske (in der Klasse, am Sitz!) anlegen!
Das ist zwar dem General-Anzeiger nur einen minimalen Bruchteil seines Artikels wert, aber immerhin steht es am Ende:
Im Gegensatz dazu stellte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) klar, dass die Schulleiter die bisherige staatliche Anordnung nicht eigenmächtig verlängern dürfen. An weiterführenden und berufsbildenden Schulen dürfen Schulleiter von diesem Dienstag an lediglich ein „Maskengebot“ aussprechen, das nicht verpflichtend ist. Freiwillig könne jeder Schüler und Lehrer für sich entscheiden, die Maske im Unterricht weiter zu tragen.
https://ga.de/bonn/stadt-bonn/maskenpflicht-in-nrw-schulen-in-bonn-halten-an-maskenpflicht-fest_aid-53078381
Und im Ansatz stimmt das! So ist die Rechtslage. Aber einen Fehler hat auch der GA gemacht: Das Maskengebot zu beschließen, steht vermutlich der Schulkonferenz zu, nicht dem Schulleiter. Und auch hier ist der korrekte Weg einzuschlagen (Antrag, rechtzeitige Einladung mit Nennung des Antrags, Abstimmung, etc.)… Selbst ein Eilantrag nach §67 muss korrekt durchgeführt sein. Und dann ist noch SchulG, §59, Abs 10 relevant:
(10) Die Schulleiterin oder der Schulleiter arbeitet zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags mit den Konferenzen zusammen und führt deren Beschlüsse aus. Sie oder er kann an Konferenzen, denen sie oder er nicht vorsitzt, mit beratender Stimme teilnehmen. Beschlüsse der Konferenzen, die gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen, sind unverzüglich zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und ist zu begründen. Hilft die Konferenz der Beanstandung nicht ab, holt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde ein.
https://bass.schul-welt.de/6043.htm
Unabhängig von dieser klaren Regelung des Ministeriums und der gesetzlichen Verpflichtung der Schulleitung, kann man dann in vielen, vielen Sätzen in dem Artikel des GA lesen, dass Schulen “sich entscheiden, die Maskenpflicht fortzuführen”. Hey, hier stimmt doch was nicht – fällt das niemandem auf?
Wie gesagt: Es geht nicht um Inhalte, sondern um die grundsätzliche Frage: Wie wollen wir von unseren Kindern fordern können, dass sie sich an die Regeln und Vorschriften der Gesellschaft halten (vgl. Schulgesetz, §2), wenn wir selbst gleichzeitig die einfachsten Regeln des Rechtssystems aushebeln und uns – selbst in den Schulen – nicht daran halten? Arme Republik!
Gehen Sie doch den RICHTIGEN Weg:
Setzen Sie auf die Einsicht von guten Argumenten, sachlichen Informationen und appellieren Sie an die Schülerinnen und Schüler. NUR SO werden Sie dem Bildungsauftrag und der Glaubwürdigkeit unserer Gesellschaft einen guten Dienst tun!
Es GIBT gute Gründe, die Masken weiterhin zu tragen (insbesondere, da viele Voraussetzungen, die eine Verbreitung von Covid-19 reduzieren würden, in unseren Schulen leider seit JAHREN nicht umgesetzt werden und bis heute weitgehend fehlen!).
Nehmen Sie aber die Entscheidung von Schülerinnen und Schülern (, Lehrer*innen, Schulbegleiter*innen, FSJler- und BFDler*innen, Verwaltungspersonal, Hausmeister*innen, OGS-Kräften, und und und) ernst, wenn diese sich NICHT für die Maske entscheiden. Einige Menschen haben kein Problem, die Maske stundenlang zu tragen. Bei anderen ist die Wirkung (auch die psychologische – und auch Psychologie gehört zur Gesundheit!) aber völlig anders. Förderkinder, kleinere Kinder und auch einige größere Kinder (“Kind” ist man nur bis zum 14. Lebensjahr!) und Jugendliche bewerten die Belastung durch die Masken anders. Und das ist ihr GUTES RECHT! Wollen wir in unserer Gesellschaft das Recht anderer ernst nehmen? Bitte ja!
Denken Sie darüber nach, was Sie wollen und wie Sie es angehen! Zurzeit wird VIELES von dem, was wir uns schwer erarbeitet haben, mit Füßen getreten und unsere Gesellschaft leidet darunter. Vermutlich noch viel, viel länger, als wir alle das wollen.
Wachen Sie bitte wieder auf und lesen Sie noch einmal den “Bildungs- und Erziehungsauftrag” unserer Schulen. Und handeln Sie entsprechend und nicht getrieben von Angstprozessen oder Meinungen, die nicht hinterfragt werden dürfen bzw. manipuliert sind.
Bleiben Sie gesund! (In jeder Hinsicht!)
Ihr Andreas Beutgen