Delegiertenmeldung 2021-2023

Die Delegierten der Stadtschulpflegschaft werden für die weiterführenden Schulen alle 2 Jahre als Vertreter ihrer Schulpflegschaft neu gewählt, in den Grundschulen dauert die Amtszeit ein Jahr (Änderung der Wahlordnung in der Schulgruppe Grundschulen im Jahr 2021). Im Jahr 2021 ist es wieder einmal so weit!

Daher eine Bitte an alle Schulen resp. Schulpflegschaften:

  • Wählen Sie bitte (wo erforderlich) zu Beginn des neuen Schuljahres die jeweiligen Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter*innen
  • Auf der ERSTEN Schulpflegschaftssitzung (soll innerhalb von 5 Wochen nach Schulbeginn stattfinden) wählen Sie dann bitte ZWEI Delegierte, die Ihre Schule in der jeweiligen Schulgruppe der Stadtschulpflegschaft vertreten sollen.

Rechtlich ist nur der Schulpflegschaftsvorsitz berechtigt, die gewählten Delegierten an die Stadtschulpflegschaft zu melden (in der Regel nicht “die Schule”) – natürlich kann er/sie die Datenmeldung delegieren – und bleibt doch verantwortlich.

Um die Daten vor dem Ausfüllen des Formulars zusammenzustellen, können Sie auf das hier hinterlegte Datenblatt zurückgreifen. Nehmen Sie das Blatt zur Wahl mit in die Schulpflegschaftssitzung und lassen Sie die Daten direkt von den gewählten Delegierten ausfüllen.

Übermitteln Sie uns die Daten möglichst aber per Formular und nur zur Not per E-Mail oder Fax (das erzeugt auch zusätzliche Arbeit für uns, denn die Daten wollen eingegeben, Kontrollmails verschickt und Datenschutzinformationen nachgesendet werden… Das macht das Formular oben automatisch). Die auf dem Datenblatt vorgesehenen Unterschriften der Delegierten dienen ausdrücklich IHRER Absicherung. Wir benötigen das Formular NICHT in Papierform oder mit Unterschriften!

Wir benötigen, zur Erfüllung unserer gesetzlichen Mitwirkungspflichten,

  • Daten zur Schule (nicht personenbezogen)
  • Daten zum Schulpflegschaftsvorsitz (personenbezogene Daten von Personen, die in ein “Amt gewählt wurden”, z.B. Berechtigung Delegierte zu melden – der Begriff taucht gerne auch im Versicherungsfalle auf…)
  • Daten zu den jeweiligen zwei Delegierten (dito)

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis des Schulgesetzes NRW und der Satzung der Stadtschulpflegschaft (und natürlich weiterer Gesetze). Mitglieder von (Schulgruppen-)Vorständen und Arbeitsgruppen-Leitungen werden u.U. namentlich auf der Webseite veröffentlicht.

Etwas formeller ausgedrückt gilt:

Aus der gesetzlichen Grundlage der Existenz der Stadtschulpflegschaft zusammen mit der typischen (freiwilligen) Mitgliedschaft in der Stadtschulpflegschaft (durch Wahl in der Schulpflegschaft) ergibt sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für viele personenbezogene Daten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (in der Regel nach Art. 6 DSGVO aus Abs. 1, lit. b) “Erfüllung eines Vertrags – hier: Mitgliedschaft in der SSP”+ c) “Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung – hier: Schulgesetz NRW” und e) “für die Wahrnehmung einer Aufgabe …, die im öffentlichen Interesse liegt – hier: Elternmitwirkung im Schulwesen”) automatisch. Teilweise kommt noch lit. f) “die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich” in Frage, aber in der Regel wird diese Begründung nicht benötigt.

Für die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten Daten zur “Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke” ist insofern keine gesonderte Einwilligung erforderlich – diese erfolgt mit der Einwilligung als Delegierter gemeldet zu werden (und damit die Mitgliedschaft in der SSP zu “beantragen”!).

Ähnlich verhält es sich, wenn man seine Daten zurückziehen möchte. Das erfolgt nicht unmittelbar gegenüber der Stadtschulpflegschaft, sondern korrekterweise durch eine Rücknahme der Benennung als Delegierte(r) der jeweiligen Schulpflegschaft, die dann ersatzweise eine(n) andere(n) Delegierte(n) als Mitglied der SSP wählen kann. Um den Verwaltungsweg zu vereinfachen, bitten wir die Delegierten, ihren Austritt zunächst über ihre Schulpflegschaft, gleichzeitig aber auch über den Gesamtvorstand der SSP zu erklären. Rechtswirksam ist korrekterweise die Meldung an die vertretene Schulpflegschaft der eigenen Schule! Wenn diese Meldung als Delegierte(r) dann zurückgezogen wurde, besteht auch kein Grund mehr für die Datenverarbeitung bei uns und die Daten werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Alle anderen Rechte der DSGVO gelten natürlich auch entsprechend: Beschwerde, Korrektur, etc. (vgl. z.B. https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-3)