Datenschutz (E-Mail)

Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO
Im Falle des Erstkontakts sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und uns erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet.

Erläuterung: In unserem Falle findet der übliche Kontakt über Ihre nächsten Ansprechpartner in den Mitwirkungsorganen (Delgierte -> Schulpflegschaft bzw. Schulleitungen) statt. Letztlich basiert unser Kontakt zu Ihnen auf dem Schulgesetz NRW (Rechtsnorm). Sollten Sie uns selbst kontaktieren, geben Sie uns damit die Einwilligung der Verarbeitung Ihrer Daten, sonst könnten wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.

Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach einer angemessenen Zeit nach endgültiger Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.


Ergänzung:
In einigen wenigen Fällen nehmen wir Ihre Kommunikation OHNE personenbezogene Daten, d.h. vollständig anonymisiert, evtl auch in unsere interne Dokumentation auf, um z.B. gegenüber Gremien Beispiele anführen zu können, welche Themen und Problemstellungen an uns herangetragen wurden, bei denen wir eine Änderung erwirken möchten: z.B. “Wir sind erbost darüber, dass unser Kind XXXXX nun schon mehrfach wegen der ausgefallenen Schulbusse nicht rechtzeitig zur Schule kommen konnte (mehr als 1h Verspätung)”. Selbst zusammen mit der Information “es handelte sich um eine Grundschule” ist die Information keiner Person zuzuordnen (d.h. “nicht personbeziehbar”). Derartige Meldungen helfen uns in der Arbeit, unterliegen aber nicht dem Datenschutz. Sollten wir Ihre Kommunikation zur Lösung eines Problems mit personenbezogenen Daten weitergeben wollen, werden wir uns vorher Ihr Einverständnis holen. Manchmal ist sogar das hilfreich und empfehlenswert. Die Entscheidung darüber haben aber immer Sie.

Nebenbei: Wir sind nicht nur über die DSGVO, sondern auch über das Schulgesetz zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet und nehmen diese ernst (vgl. Schulgesetz NRW, §62 Grundsätze der Mitwirkung, Abs. 5, Satz 2: “Sie, [die Mitglieder der Mitwirkungsorgane], haben über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, auch nach der Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren. Einer vertraulichen Behandlung bedürfen Angelegenheiten, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen oder Schüler oder Angehörige des nicht lehrenden Personals der Schule persönlich betreffen.”)