(Zuletzt aktualisiert am 5.4.2022 mit Stand vom 18.3.2022)
Liebe Eltern,
Im Moment sind die Infektionsschutz-Regeln in der Bundesrepublick und somit auch in den Schulen zurückgefahren, weil die Rechtsgrundlage für die Fortführung nicht mehr gegeben ist (“Überlastung der Krankenhäuser”). Daher gehen wir davon aus, dass dieser Beitrag zukünftig nur noch der “Dokumentation eines historischen Ereignisses” dienen und nicht mehr aktualisiert wird.
Dennoch wird das Ministerium natürlich weiterhin Schulmails veröffentlichen, die Sie im Schulmail-Archiv unter https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv finden können.
Zu Ihrer Information finden Sie hier eine AUSWAHL von Links und kurze Inhaltsangaben/Kernaussagen zu verschiedenen Schulmails aus dem Schulministerium mit Relevanz für die Corona-Maßnahmen in NRW. Viele weitere Schulmails finden Sie nicht hier, sondern nur im Archiv.
Das Thema Covid-19/Corona-Virus hat bewirkt, dass aufgrund sich ständig ändernder und neuer Regelungen, auch die Vorgaben und Ideen für unsere Schulen angepasst und neu gedacht, als auch zurückgenommen werden. Die nachfolgende Dokumentation gibt einen (kleinen) Teil der Regelungen aus den Schulmails wieder – genauere Informationen können Sie in den Dokumenten im Schulmail-Archiv (jeweils verlinkt bei [….]) nachlesen.
Die Schulen (d.h. Schulleitungen, Lehrerschaft und Gremien wie z.B. die Schulkonferenz) sind an diese Vorgaben (“Schulmails”) GEBUNDEN und haben nur da Entscheidungsspielraum, wo die Vorgaben das auch zulassen. Insbesondere die Regelungen im Rückgriff auf das “Hausrecht” eigenmächtig zu ändern, ist NICHT zulässig, da mit der SchulPFLICHT bei einer Änderung des “Hausrechts” keine Wahlfreiheit mehr existiert (anders als z.B. im Handel). Schulen sind in ihren Anordnungen nur frei, wenn ihnen die Gesetze und Verordnungen diese Freiheit lassen. Schulleitungen haben die Pflicht, “Beschlüsse”, die gegen das geltende Recht gefasst werden, zu beanstanden und die Anwendung auszusetzen.
Wir als Schulmitwirkungsorgane (z.B. Schulpflegschaft/Schulkonferenz) sollten bei vielen Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz angehen, involviert sein. Auch wenn es zu unterschiedlichen Bewertungen der Vorgaben und Hygienevorschriften kommt, so sollte immer der gute Ton, die Sachdienlichkeit und der Austausch gewahrt bleiben.
Das komplette Schulmail-Archiv finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv
[18.03.2022] Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen
(Bis auf weiteres der letzte Eintrag hier!)
Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. …. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. …
Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Bestellungen von Antigen-Schnelltests über das Bestellportal
Bestellungen von weiteren Antigen-Schnelltests über das Ihnen bekannte Bestellportal sind bis zum 1. April 2022 grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings bitten wir Sie nachdrücklich, nur noch dann weitere Tests zu bestellen, wenn Sie diese für die Testungen bis zum letzten Schultag vor den Osterferien benötigen. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre vorhandenen Bestände zu verbrauchen bzw. zu reduzieren. …
… Bei der aktuell anstehenden Aufgabe unsere Schülerinnen und Schüler zu stützen, zu informieren und dabei gleichzeitig ein offenes, angst-freies und friedliches Miteinander zu gewährleisten, das keinen Platz für Einschüchterungen oder Schuldzuweisungen lässt, weiß ich Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter an unserer Seite.
[17.02.2022] Informationen zu Entlastungsmaßnahmen in den Grund- und Primusschulen
Maßgeschneiderte Supervisions- und Coaching-Angebote zur Entlastung insbesondere der Schulleitungen … Eine Verlängerung bei der Umsetzung der Lehrpläne ist möglich … Verschiebung VERA 3 … Beratungs- und Unterstützungsangebote des überbetrieblichen Dienstes der B•A•D GmbH … Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote … Unterbrechen der Qualitätsanalyse … Aussetzen der Unterrichtsausfallstatistik … Ankommen und Aufholen … Regionale Bildungsnetzwerke
[17.02.2022] Änderung der Testverfahren in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen
1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen … Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten … 2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen …3. Testverfahren an Förderschulen
[02.02.2022] Maßnahmen und Hinweise zur Absicherung des Schulbetriebes
I. Zusätzliche Handlungsspielräume und Hinweise zur Unterrichtsorganisation
Den Schulleitungen ist es möglich, im Falle personeller Engpässe aufgrund der pandemischen Entwicklung nach eigenem Ermessen Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung zu treffen. Anpassungen sind der Schulaufsicht anzuzeigen.
So viel Präsenzunterricht in der Schule wie möglich ist nach wie vor unser oberster Ziel. In besonderen Ausnahmesituationen sind die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten – unter Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der Distanzunterrichtverordnung – zu nutzen. Sämtliche Einschränkungen sind deshalb so gering wie möglich zu halten und schnellstmöglich wieder aufzuheben. Insbesondere folgende schulspezifische Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind möglich und zulässig: …
II. Hinweise zu KAoA … 1. Allgemein … 2. Umsetzung von Schülerbetriebspraktika
Aufgrund des deutschlandweiten und stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Testkapazitäten in den Laboren wurde am gestrigen Tag auf Ebene der Regierungschefinnen und –chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler eine Priorisierung von PCR-Testungen und eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, beschlossen, die eine Gewährleistung ausreichender Testkapazitäten für diese Personengruppen vorsieht.
Im Hinblick auf die Priorisierungsentscheidung ist somit eine kurzfristige Anpassung des Lolli-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.
Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems (Strategie 2.0) …
- 1. Förderschulen
bleibt das am 10. Januar 2022 eingeführte optimierte Lolli-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten. - 2. Grund- und Primusschulen
… Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.
…
Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen. - 3. Übergangsregelung für Lolli-Testungen:
- 4. Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule
- 5. Nachbestellung von Antigenschnelltests
[06.01.2022] Schulstart mit Anpassung der Teststrategie nach den Weihnachtsferien
… Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen …
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden: (1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz … können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. … (2) Genesene Schülerinnen und Schüler … dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.
[16.12.2021] Hinweise vor dem Start des optimierten Lolli-Testverfahrens nach den Weihnachtsferien
… Durch die Optimierung des Lolli-Testverfahrens, das ab dem 10. Januar 2022 durch die sogenannten Rückstellproben ergänzt wird (vgl. SchulMail vom 16. November 2021), tragen wir dafür Sorge, dass den Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart bleibt. Mit der dann direkten Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten geht zudem eine Erleichterung für Sie als Lehrkräfte einher. Dank Ihres Einsatzes bei der Schülerdatenregistrierung konnte die Umstellung auf das optimierte Testverfahren parallel zum aktuell laufenden Testregime vollzogen werden, sodass der Übergangsprozess ins neue Testregime ab dem 10. Januar 2022 stattfinden kann.
[13.12.2021] Schulbetrieb vor den Weihnachtsferien und Schulstart am 10. Januar 2022
In der letzten Schulwoche vor den Ferien sollen an den weiterführenden Schulen auf jeden Fall drei Testungen für die Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. … Für die Grund- und Förderschulen sowie die Schulen mit Primarstufe bleibt es bei der zweimaligen Testung. … Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) [muss] in allen weiterführenden Schulen … eine Testung mit Antigen-Selbsttests durchgeführt werden muss. Aber auch in den Grund- und Förderschulen sowie den sonstigen Schulen mit Primarstufe soll am ersten Schultag nach den Ferien getestet werden.
… Wie beim Testmaterial ist auch die Versorgung der Lehrkräfte und des sonstigen Personal an den Schulen mit Schutzmasken bis in das kommende Jahr hinein sichergestellt. Ab sofort werden neben den medizinischen Masken (sog. OP- Maske Typ 2) auch wieder Masken des Schutzstandards FFP2 oder KN95 erstattungsfähig und damit für die Schulen verfügbar sein.
[01.12.2021] Maskenpflicht am Sitzplatz
“Maskenpflicht am Sitzplatz” … “ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt” …”auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.”
“Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen.” Ansonsten: “Zutritt nur für immunisierte und getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.”
+ Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern, Elternsprechtage, Tage der offenen Tür, Schulmitwirkungsgremien, Schulschwimmen, Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr 2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)
[26.11.2021] Aktionsprogramm “Ankommen und Aufholen”: Bildungsgutscheine
[25.11.2021] Zentrale Prüfungen 10 im Prüfungsjahr 2022
[25.11.2021] Zentrale Prüfungen 10 der Weiterbildungskollegs im Prüfungsjahr 2022
[25.11.2021] Zentrale Prüfungen 10 der Waldorfschulen im Prüfungsjahr 2022
[25.11.2021] ZP10 der G9-Gymnasien und koop. Sekundarschulen im Prüfungsjahr 2022
[23.11.2021] Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz
[16.11.2021] Schulmail zur Optimierung des Lolli-Testverfahrens – Strategie 2.0
Testverfahren bis zu den Weihnachtsferien 2021, Geändertes Testverfahren ab dem 10. Januar 2022, Registrierung der Schülerinnen und Schüler vom 16. bis zum 30. November 2021, Dokumentation einer gültigen und durch die Lehrkräfte überprüften, aktuellen Mobilfunknummer und E-Mailadresse für jedes Kind
[05.11.2021] Versorgung der Schulen mit Antigen-Selbsttests
Wechsel des Anbieters von Selbsttests möglich – Vertragsende 31.12.2021
[28.10.2021] Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.
Konkret bedeutet dies: …
[06.10.2021] Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
Testungen zum Schulbeginn, Testungen während der Herbstferien, Testungen insbesondere von Reiserückkehrern, Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche, Maskenpflicht (SOLL zum 2.11. abgeschafft werden – gesonderte Information muss folgen!), Impfungen, Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote, Besondere Bestimmungen für die Berufskollegs, Klassenfahrten, „Ankommen und Aufholen“, Unterrichtsstatistik und COSMO-Abfrage (mit Link zu den Ergebnissen: https://www.schulministerium.nrw/ergebnisse-der-woechentlichen-umfrage-zum-schulbetrieb-corona-zeiten )
[09.09.2021] Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung
[25.08.2021] Hinweise zur Testung an Schulen
[17.08.2021] Ergänzende Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in Corona-Zeiten
[12.08.2021] Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen für Schülerinnen und Schüler“
[05.08.2021] Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in Corona-Zeiten
[02.08.2021] Corona-Schutzimpfungen in Berufskollegs
[30.06.2021] Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr 2021/2022
[29.06.2021] Lolli-Testungen nach den Sommerferien
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
[19.05.2021] Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht (ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen); Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke; Auswirkungen auf die Testverfahren; Durchgängiger Präsenzbetrieb und Prüfungen in Berufskollegs; Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb; Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb; Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht); Berufliche Orientierung gemäß KAoA; Planung von Abschlussfeiern
[11.05.2021] Informationen zu Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren
Sonderregelung für die Pfingstwoche; Sicherstellung von Klassenarbeiten/Klausuren; Regelungen für die gymnasiale Oberstufe; Regelungen für die Berufskollegs; Regelungen für die Sekundarstufe I; Regelungen für die Weiterbildungskollegs; Regelungen für die Grundschulen; Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung; Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung im Distanzunterricht; Zusammenfassung; Abschlussfeiern und Zeugnisübergaben
Der Start des Lolli-Tests – Corona-Testungen in den Grund- und Förderschulen sowie in den Schulen mit Primarstufe in Nordrhein-Westfalen; Auflösung positiver Pooltestungen am 12. Mai und 2. Juni 2021; Lolli-Testungen in den allgemeinen Waldorfschulen;
Informationen zu Corona-Testungen in den Grund- und Förderschulen sowie in den Schulen mit Primarstufe in Nordrhein-Westfalen, Das Lolli-Test-Verfahren beginnt am 10. Mai 2021, …, Vorgehensweise bei positiven Test-Pools, Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nach positiver Pool-Testung, Anpassung des Wechselmodells für einen sicheren Test-Rhythmus, …, Besondere Regelungen an Förderschulen, Der Lolli-Test kommt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, Präsenzunterricht an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, Weitere Schulen mit Primarstufe, …, Wechselunterricht bei einer stabilen Inzidenz unter 165, Distanzunterricht bei einer Inzidenz über 165, Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Selbsttests, …
[22.04.2021] Informationen zum Schulbetrieb ab 26. April 2021
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie, Welchen Schulen sind konkret betroffen?, Abschlussklassen, Förderschulen, Bildung konstanter Lerngruppen, Klassenarbeiten und Klausuren, Abschlussprüfungen – ZP10, Abitur, Externen-Prüfungen, Nachprüfung für den schulischen Teil der Fachhochschulreife, Pooltests an Grundschulen und Förderschulen, Schulbetrieb und Prüfungen in Berufskollegs, Abschließende Bemerkungen
[03.04.2021] Informationen zur Belieferung der Schulen mit Selbsttests
I. Versorgung der Schulen mit Selbsttests in der Woche nach Ostern, II. Einbindung der Grundschulen und Förderschulen (Primarstufe), III. Weitere Informationen
[11.03.2021] Schutz gegen Covid-19 – hier: Verwendung von Selbst-Tests an Schulen
[05.03.2021 Informationen zum Schulbetrieb in NRW]
Regelungen für die Grundschulen
Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Regelungen für die Förderschulen
Regelungen für die Berufskollegs
[11.02.2021] Informationen zum Schulbetrieb nach dem 14.02.2021
Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen), Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen, Regelungen für die Abschlussklassen, Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I, Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK), Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen, Regelungen für den Sportunterricht, Regelungen für das Berufskolleg, Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen (Schutzmasken, Testungen, Schutz von sogenannten Risikogruppen, Aktuelle Hygieneempfehlungen), Weitere Maßnahmen (Verschiebung von VERA 8 und VERA 3, Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten, Fortsetzung der Ferienprogramme, Berufliche Orientierung, Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik, Klassenfahrten bis zu den Sommerferien)
[28.01.2021] Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021
Information zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021; Distanzunterricht bis 12.02.; keine Klausuren und Klassenarbeiten bis 12.02. (Ausnahme Vorabiprüfung); schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben, Ausnahmen gem. Informationsschreiben; Betreuungsangebot Hinweis SuS 1.-6. Klasse; Angebot SuS mit Bedarf sonderpädagogische Unterstützung auch in höheren Klassen; ab 1. Februar 2021 erhalten SuS aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen; Information zu Logineo NRW; Hnweis Weiteres Verfahren und weitere Informationen.
[21.01.2021] Start der Videokonferenzoption im LOGINEO NRW Messenger
Videokonferenzoption , zielgerichtete Kommunikation, individuelleres Feedback. Chaträume erstellen, Personen zu Konferenzen einladen und Video- und Telefonieoption des Gruppenchats, SuS können sich einwählen und in Sprach- und Videokonferenzen miteinander kommunizieren, Fragen zu Aufgaben schnell und einfach beantwortbar. Datenschutz und die Datensicherheit besonders wichtig, Kommunikation bei Videokonferenzen im LOGINEO NRW Messenger erfolgt verschlüsselt. Kann mit dem Smartphone, dem Tablet oder einem Laptop bzw. PC genutzt werden, funktioniert auf allen verbreiteten Betriebssystemen (iOS, Android, Windows, macOS, Linux), die mit gängigen aktuellen Browsern ausgestattet sind. Dadurch ist die Videokonferenzoption auf allen Endgeräten nutzbar.
[07.01.2021] Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021
Inhalt: Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Erteilung des Distanzunterrichts. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben
[21.12.2020] Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021
Inhalt: Beschreibung der verschiedenen erwarteten Szenarien für den Schulbeginn 2021
Inhalt: Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung ab Montag, 14. Dezember 2020: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. + In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
[04.11.2020] Aktionen von „Querdenken 711“ am 9. November an 1.000 Schulen deutschlandweit
Inhalt: Aktionen Querdenken, unterschiedliche Auffassungen im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen
[21.10.2020] Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien
Inhalt: Anpassungen und Ergänzungen betreffen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) sowie Hinweise und Empfehlungen zum Lüften in Unterrichtsräumen und Sporthallen, Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19, Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen, Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)
[08.10.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien
Inhalt: Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz; Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen; Ausstattung mit Schutzmaterialien; Personaleinsatz (Präsenzunterricht); Fortführung des Testungs-Angebotes für das Personal an den Schulen; Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern; Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben; Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht; Sportunterricht unter Coronabedingungen; Distanzunterricht; Außerschulische Bildungsangebote; Praktika in den Bildungsgängen der Berufskollegs nach APO-BK; Lehrerausbildung; Schulfahrten; Investitionen in eine digitale schulische Infrastruktur und Ausstattung
[10.09.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Inhalt: Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen, Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung, Landesregierung will Belüftungssituation an Schulen verbessern, Schulfahrten, Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehre, Ausrichtung von Sankt-Martinszügen
[03.08.2020] Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 (das ganze Konzept finden Sie rechts unter “Mehr zum Thema”)
Inhalt: Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021; Infektionsschutz, Hygiene und Testungen: Mund-Nasen-Schutz, Rückverfolgbarkeit, Hygiene; Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz, Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen, Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern, vorerkrankter Angehöriger, Möglichkeiten der Corona-Testung für das Personal an den Schulen, Umfassende Testungen für Personal an Schulen sowie Schülerinnen und Schüler im Corona-Fall, Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen, Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten, Corona-Warn-App; Ressourcen und Einsatz der Lehrkräfte: Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung an Schulen, Personaleinsatz; Unterricht auf Distanz: Neuer rechtlicher Rahmen für das Lernen auf Distanz, Pädagogisch-didaktische Hinweise zum Unterricht auf Distanz; Digitale Endgeräte und LOGINEO NRW: Digitale Endgeräte, LOGINEO NRW; 14 Schul- und Unterrichtsbetrieb, Prüfungen und Abschlüsse: Prüfungen, Sportunterricht, Musikunterricht, Fachpraktischer Unterricht in den Berufskollegs, Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I, Wiederaufnahme von außerunterrichtlichen Angeboten und Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Teilnahme an Schulfahrten, Schulfahrten in das Ausland, Kosten bei Storno, Nichtteilnahme, Abbruch; Unterrichtsstatistik, wöchentliche Erhebung; Entzerrter Unterrichtsbeginn; Einschulungen, Übergänge, Gremien der schulischen Mitwirkung: Einschulungsfeiern, Gremien der schulischen Mitwirkung, Berufliche Bildung: Unterstützung von abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern, Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA: Trägergestützte Standardelemente nachholen, Angebot Berufsberatung, Regionale Angebotsübersicht freier Ausbildungsstellen
[29.07.2020] Richtlinie zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte
[22.07.2020] Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm
Anlage Schul–und-Unterrichtsbetrieb-in-Corona-Zeiten-und-zum-Schuljahresstart-2020_2021.pdf
Inhalt: Bewertung des Infektionsgeschehens durch die Wissenschaft, Empfehlungen durch Experten für den Schul-und Unterrichtsbetrieb, „Corona-Bilanz“ zum Unterrichts-und Prüfungsgeschehen nach den schrittweisen Schulöffnungen, Schul-und Unterrichtsbetrieb bis zu den Sommerferien, Einschulungen, Übergänge, Gremien der schulischen Mitwirkung, Fortschreibung der Hygienevorgaben und der Infektionsschutzmaßnahmen, Landesprogramme für Ferienangebote: Zusätzliche Ferienangebote für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-8, Ferienangebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Gewinnung von zusätzlichem Personal zur Sicherstellung des Regelbetriebs, Unterricht auf Distanz, Schaffung von didaktisch-methodischen Grundlagen für den Unterricht auf Distanz, Investitionen in die digitale Ausstattung der Schulen, Lehrerfortbildung im Bereich des Unterrichts auf Distanz und der Digitalisierung –weitgehende Rückkehr zum Regelbetrieb in der Lehrerausbildung, Prüfungen und Abschlüsse im nächsten Schuljahr, Bildungsverläufe sichern: Unterstützungsangebote für lernschwache undabschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler, Vorgaben für die Stundenplangestaltung, Regelungen für Sportunterricht, Musikunterricht sowie fachpraktischen Unterricht in den Berufskollegs, Regelungen zum Ganztags-und Mensabetrieb, Lern-und Lebensraum Schule: Wiederaufnahme von außerunterrichtlichen Angeboten, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Regelungen für die Aufnahmevon Schülerinnen und Schülern in die Bildungsgänge des Berufskollegs bei Einbrüchen auf dem Ausbildungsmarkt, Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA, Qualitätsanalyse Nordrhein-Westfalen, Ausblick
[17.06.2020] Neue Kernlehrpläne für weitere Fremdsprachen in der S I am Gymnasium
Inhalt: Veröffentlichung der Endfassungen der Kernlehrpläne für Altgriechisch, Chinesisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch
[10.06.2020] Start des Rollouts der Lernplattform LOGINEO NRW LMS
Inhalt: Zusätzlich und kostenlos ab sofort zu LOGINEO NRW ab sofort die digitale Lernplattform LOGINEO NRW LMS, soll Unterricht auf Distanz erleichtern, Lehr-Lern-Prozesse digital unterstützen, in Phasen des Lernens auf Distanz oder im Rahmen des Präsenzunterrichts. Beantragung Schulen https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Startseite/
“Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Sachlage hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands – die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.”Inhalt: Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe (keine Abstandsbeschränkung, Prinzip Klassenverband ohne Durchmischung, keine Zwischenreinigung mehr, nur lüften), Aufnahme OGS-Betrieb, Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb verpflichtend (Ausnahme Vorerkrankung Schüler*in/Familie, ggfls. Attest), Notbetreuung, Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (Angebot ausweiten), Berufskollegs (Angebot ausweiten), Lernen auf Distanz, Leistungsbewertung.
[19.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (22. Mail)
Inhalt: Wiederaufnahme des Unterrichts an Förderschulen, schulspezifische Konzepte, Notbetreuung, Gesundheitlich besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler, Hinweise zur Schulbegleitung, Hinweise zur Bereitstellung von Schutzausstattung für Lehrkräfte
[14.05.2020] Aussetzung der Unterrichtsstatistik bis Ende des Schuljahres 2019/20
Inhalt: Erhebung der Flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik mit Detailerhebung ab sofort bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 ausgesetzt
11.05.2020 MSB Nachtrag 20. Schulmail
Inhalt: Sicherung der Schullaufbahn, hier gymnasiale Oberstufe
[07.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (21. Mail)
Inhalt: Weitere Priorisierungen für Berufskollegs ab dem 11. Mai 2020 (in Ergänzung zur 14. Schulmail)
2020-05-08-MSB-UnterrichtSekII
Inhalt: Ergänzung zur 20. Schulmail – Unterricht SEK II Kurssystem
[06.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (20. Mail)
Inhalt: Information über weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes, Informationen über die Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen, Informationen mit Hinweisen zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Präsenzunterricht in den Grundschulen, Präsenzunterricht an den allgemeinbildenen weiterführenden Schulen, Unterricht an Förderschulen, Corona-Betreuungsverordnung, Hygienestandards, schulrechtliche Änderungen
[05.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (19. Mail)
Inhalt: Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen, Wiederaufnahme des Unterrichts an den Förderschulen, Keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen in dieser Woche, Weiteres Vorgehen Beratung 6. Mai 2020 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (18. Mail)
Inhalt: Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (LAA), Praktikantinnen und Praktikanten, Qualitätsanalyse
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (Klarstellung der 17. Mail)
Inhalt: Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen, Unterstützung durch Lernen auf Distanz, Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020, Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote, Eckpunkte für schulische Konzepte, Schulrechtliche Änderungen, Zurück in den schulischen Alltag, Bewegungsangebote, Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (17. Mail)
Inhalt: Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen, Unterstützung durch Lernen auf Distanz, Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020, Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote, Eckpunkte für schulische Konzepte, Schulrechtliche Änderungen, Zurück in den schulischen Alltag, Bewegungsangebote, Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
[24.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (16. Mail)
Inhalt: Ansprechpartner, Notbetreuung, Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr
[18.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (15. Mail)
Inhalt: Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen, Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern, Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern, Anforderungen an die Hygiene in der Schule, Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler
[16.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (14. Mail)
Inhalt: Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs, Schulorganisatorische Rahmenbedingungen, Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung, Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen, Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag
[15.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (13. Mail)
Inhalt: Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen
[03.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (12. Mail)
Inhalt: Terminen der Abiturprüfungen und Zentrale Prüfungen Klasse 10, Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3), Prüfungen und Abschlüsse an Berufskollegs, Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA), Erweiterung der Notbetreuung, Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten, Sonderprogramm des WDR.
[30.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (11. Mail)
Inhalt: Entscheidungen und Pläne zu den in diesem Jahr anstehenden Prüfungen – insbesondere dem Abitur
[27.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (10. Mail)
Inhalt: Erweiterte Notbetreuungsangebot
[23.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (9. Mail)
Inhalt: Erweiterte Notbetreuungsangebot, Lernangebote für Schülerinnen und Schüler, Unterstützungsangebote für Lehrkräfte in Phasen des Distanzlernens
[20.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (8. Mail)
Inhalt: Notbetreuung
[18.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (7. Mail)
Inhalt: Informationen für Berufskollegs, Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“, Hinweis auf FAQ-Liste zur Not-Betreuung
[17.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (6. Mail)
Inhalt: Notbetreuung
[15.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (5. Mail)
Inhalt: Notbetreuung, Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls, Schriftliche Leistungsnachweise
[13.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (4. Mail)
Inhalt: Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien, Notbetreuung, Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc., Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer,
[11.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (3. Mail)
Inhalt: Schulschließungen und Wiedereröffnungen von Schulen, Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) zur Durchführung von Großveranstaltungen vom 10.03.2020, Häusliche Quarantäne und selbst veranlasste Krankmeldungen, Durchführung von Schulfahrten, Studienfahrten, Veranstaltungen außerhalb der Schule; Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, Durchführung von Prüfungen, Erbringen von Leistungsnachweisen etc.
[06.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (2. Mail)
Inhalt: Schulschließungen und Wiedereröffnungen von Schulen, Durchführung von Schulfahrten in Risikogebiete/Kostenerstattung, Prüfungen, Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in Schulen, Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon
[27.02.2020] Information zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich
Inhalt: Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich und zu geplanten Schulfahrten in mögliche Risikogebiete
Liebe Grüße, bleiben Sie gesund, solidarisch und guten Mutes
Ihre Stadtschulpflegschaft Bonn