Wir bekamen in der letzten Zeit verschiedene Anfragen zum Thema “Schulen und Pandemie”. Unsere Antworten waren dann Teil der Berichterstattung. Allerdings – und das kann man auch niemandem vorwerfen – konnten nur wenige Sätze unserer ausführlichen Antworten in die Zeitungen gelangen. Daher haben wir uns entschieden, diese Antworten hier auf unserer Webseite zu veröffentlichen, weil wir denken, dass diese Antworten auch viele Fragen unserer Eltern beantworten.
Die folgenden Fragen wurden verkürzt zusammengefasst und alle Bezüge zur fragenden Person gelöscht. Uns geht es darum, die ausführlichen Antworten öffentlich anzubieten, nicht um den direkten Bezug zu Journalist:innen *.
These:
[Verkürzt:] In Amtsgerichten, auch in der Region, mehren sich die Klagen von Eltern, die versuchen, rechtlich gegen die Maskenpflicht ihrer Kinder während des Schulunterrichts vorzugehen.
Die Fragen:
- Was beobachten Sie diesbezüglich? Ist das in der Stadtschulpflegschaft ein Thema? Kennen Sie solche Fälle?
- Wie bewerten Sie das Thema? Bezieht die SSP hinsichtlich der Maskenpflicht eine bestimmte Position? Welche?
Unsere ausführliche Antwort:
… ja, natürlich haben wir mitbekommen, dass einige Eltern gegen Corona-Maßnahmen klagen. Das ist ihr gutes Recht.
Wir beobachten – weiterhin – eine zum Teil heftig geführte Diskussion zwischen den Eltern, die alle gute Argumente für und wider haben. Da bilden die Eltern eben unsere Gesellschaft in ihrer – begründeten – Widersprüchlichkeit ab.
Die Stadtschulpflegschaft bewertet diese Debatte inhaltlich als Gremium NICHT, weil uns das nicht zusteht. Die SSP hat daher auch keine Position dazu bezogen. Persönlich haben wir alle natürlich auch unsere Meinungen! Aber die Rolle der Stadtschulpflegschaft ist im Schulgesetz NRW (§72m Abs. 4) klar definiert: “Die Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken …” (wir sind so ein “örtliches Gremium”) ” … und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.”
Wenn Sie diese “gesetzlich vorgegebene Festlegung” lesen, und die müssen wir zurzeit auch den Eltern immer wieder erklären, erkennen Sie:
Da die Schulträger und die Schulaufsicht die Corona-Maßnahmen nicht beschließen bzw. anordnen, gibt es von unserer Seite hier auch nichts “mitzuwirken”. Wir arbeiten allerdings z.B. über die Landes-Eltern-Konferenz (LEK, https://lek-nrw.de/, ein “überörtliches Gremium” nach §72 Abs. 4) mit, welches als einer der vielen Elternverbände in der Schulpolitik angehört wird. Die SSP Bonn ist Gründungsmitglied der LEK und auf diesem Weg – als einer unter vielen – versuchen wir Einfluss auf die Politik und die Vorschriften im Land NRW zu nehmen. Da gibt es große Diskussionen. Leider berücksichtigt die Politik die dort diskutierten Argumente uns selbst “Einvernehmlichkeiten” nur in seltenen Fällen.
Natürlich wollen wir als SSP Bonn auch – außerhalb der Mitwirkung – zu der “gesellschaftlichen Entwicklung im Sinne unserer Kinder” (z.B. die Katastrophe der zurzeit fast komplett fehlenden Schwimmausbilung/ zu wenig Sport bei Kindern, magelhafte Unterstützung von Förderkindern und deren Eltern, Berücksichtigung psycho-sozialer Probleme der Kinder bei der Wahl und Durchführung von Maßnahmen, Lerndefizite, mangelhafte Digitalausstattung und mangelhafte Digitalisierungskonzepte an Schulen, etc.) beitragen, aber im von Ihnen angesprochenen Thema gibt es zurzeit keine klare “Elternmeinung”, die wir vertreten können. Es sind nicht immer die, die am lautesten rufen, wenn man wissen will, wie sich die Meinungsmehrheiten darstellen. WIR kennen sie jedenfalls nicht. Jede Äußerung “der Stadtschulpflegschaft Bonn” wäre dazu also vermessen und ohne Grundlage.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie dennoch gerne auf einen Artikel hinweisen, der einen Versuch beschreibt, den der “Zentrale Elterbeirat (ZEB)” in Bremen unternommen hat, um Zahlen der Eltern zu diesem Thema zu bekommen. Man hatte dort feststellen müssen, dass eine “einfache Umfrage” gezielt von einem Antwort-Bot manipuliert worden war. Was passiert war, gipfelt in dem Absatz:
Das heißt, eine Software hatte den Umfragebogen ausgefüllt – und das mehr als 7.000 Mal.
aus: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/maskenpflicht-an-grundschulen-elternumfrage-manipuliert-100.html (von Radio Bremen)
Wenn man sich die Auswertung auf der Webseite (https://www.zeb-bremen.de/aktuelles.html -> Download) ansieht, bleibt es am Ende bei rund 2/3 für, 1/3 gegen die Maskenpflicht. Aber auch das ist nur ein “Zahlenspiel” und keine sachliche, inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
Wie gesagt, wie die Verhältnisse in Bonn sind, wissen wir nicht. Repräsentativ wird so eine Umfrage ohnehin eher nicht, weil bevorzugt diejenigen mit abstimmen, die vehement dagegen sind bzw. die Maßnahmen vehement verteidigen wollen.
Als eine weitere Quelle möchte ich noch auf die “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung” hinweisen (z.B. https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp#panel51d – die DGUV ist die Stelle, die die Schülerinnen und Schüler in der Schule versichert und daher Regeln aufstellt!). Hier finden sich insbesondere unter den Punkten
Als eine weitere Quelle möchte ich noch auf die “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung” hinweisen (z.B. https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp#panel51d – die DGUV ist die Stelle, die die Schülerinnen und Schüler in der Schule versichert und daher Regeln aufstellt!). Hier finden sich insbesondere unter den Punkten
- Wann sollen aufgrund der DGUV-Empfehlungen Masken in Schulen getragen werden?
- Was ist beim Tragen von Masken zu beachten?
- hier ganz wichtig: …(inkl. Tragepausen)… die leider in vielen Schulen NICHT eingeplant werden. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass viele Schüler:innen vor und nach der Schule schon im ÖPNV fahren. Die Gesamt-Tragedauer muss auch das abbilden. etc.
- Wer muss die Masken zur Verfügung stellen?
- … “Wenn entschieden wird, dass Schülerinnen und Schüler FFP2-Masken tragen müssen, sollten diese seitens des Sachkostenträgers zur Verfügung gestellt werden. Es wird empfohlen, dass der Sachkostenträger auch medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellt.”
- Welche Erholungszeiten sind beim Tragen von Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für Schülerinnen und Schüler zu empfehlen?
- u.v.m.
wirklich interessante INHALTLICHE Beiträge zum Thema.
Wir als Stadtschulpflegschaft werden uns aber auch weiterhin getreu dem Motto “Schuster, bleibe bei deinen Leisten” nur offiziell zu den Themen äußern, die uns als Mitwirkungsorgan per Gesetz zugewiesen sind und wo wir mitwirken können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Beutgen
– Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft Bonn –
* Übrigens: Die Schreibweise der männlichen und weiblichen Form von Begriffen mit einem “:” sorgt dafür, dass sogenannte “Screenreader” für Sehbehinderte einfach im Wort eine kurze Pause machen “Lehrer … innen” und nicht z.B. vorlesen “Lehrer – Stern – innen”. Daher stellen wir uns zurzeit auf diese Schreibweise um… Natürlich meinen wir Lehrer, Lehrerinnen und Lehrende jedweden Geschlechtes… 🙂